
Staatliche Förderung
Basisförderung von Solarkollektoranlagen
Luft-Wasser Wärmepumpe
Ab dem Jahr 2008 wird die Förderung für erneuerbare Energien im Wärmemarkt mit neuen Schwerpunkten fortgesetzt. Für das Marktanreizprogramm stehen bis zu 350 Millionen Euro zur Verfügung. Neu eingeführt wurden Zuschüsse für effiziente Wärmepumpen. Die Förderkonditionen treten für private Antragssteller unmittelbar im Januar 2008 in Kraft.
Die Höhe der Förderung bei effizienten Wärmepumpen
Luft-/Wasserwärmepumpen in Neubauten:
- beträgt die Förderung 5 Euro je Quadratmeter Wohnfläche,
- in Nichtwohngebäuden 5 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
- Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 850 Euro je Wohneinheit.
- Bei Wohngebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und bei Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 8% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Luft-/Wasserwärmepumpen im Gebäudebestand:
- beträgt die Förderung 10 Euro je Quadratmeter Wohnfläche,
- in Nichtwohngebäuden 10 Euro je Quadratmeter beheizter Nutzfläche.
- Die Förderung beträgt bei Wohngebäuden höchstens 1500 Euro je Wohneinheit.
- Bei Gebäuden mit mehr als zwei Wohneinheiten und Nichtwohngebäuden ist die Förderung auf 10% der nachgewiesenen Nettoinvestitionskosten begrenzt.
Der Nachweis der Wohn- und Nutzfläche erfolgt durch geeignete Unterlagen (z. B. Grundrisspläne, Kaufverträge etc.)
Bonus für Kombination mit Solarkollektoranlage
Wird gleichzeitig eine nach diesen Richtlinien geförderte Solarkollektoranlage errichtet, so kann zusammen mit dem Solarantrag ein Kombinationsbonus in Höhe von 750 Euro beantragt werden. Diese Förderung ist bis zum 30.06.2008 (Tag der Antragsstellung) befristet.
Basisförderung von Solarkollektoranlagen
1. Solarkollektoren für die Warmwasserbereitung
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen zu Warmwasserbereitung bis 40 m² Bruttokollektorfläche beträgt die Basisförderung 60 Euro je angefangenem m² Bruttokollektorfläche, mindestens jedoch 410 Euro je Anlage.
2. Solarkollektoren für die kombinierte Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung, für die Bereitstellung von Prozesswärme und zur solaren Kühlung.
Bei der Erstinstallation von Solarkollektoranlagen bis 40 m² beträgt die Förderung 105 Euro je m² installierte Bruttokollektorfläche.
Regenerativer Kombinationsbonus
Zusätzlich zu der Basisförderung für eine Solaranlage (s.o.) kann ein Bonus von 750 Euro gewährt werden, sofern gleichzeitig eine förderfähige Biomasseanlage (gemäß Nr. 11.2 der Förderrichtlinie) oder eine förderfähige Wärmepumpenanlage (gemäß 11.3.1 der Förderrichtlinie / Basisförderung Wärmepumpe) errichtet wird.
Gleichzeitigkeit der Maßnahmen: Hierbei ist ein maximaler Zeitrahmen von sechs Monaten zwischen den Betriebsbereitschaftsdaten der beiden Maßnahmen zu beachten.
Quelle/Ansprechpartner:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Referate 433/434/435
Frankfurter Str. 29-35
65760 Eschborn
www.bafa.de - Förderung von Solarkollektoranlagen

Weblinks
Bundesamt f. Wirtschaft- u. Ausfuhrkontrolle:
Förderrichtlinien zum Download
Basis- und Bonusförderung

